Bauplanung

Bauplanung

Recht & Steuern

Recht & Steuern

Energie

Energie

Finanzen

Finanzen

Versicherung

Versicherung

Bauvorschriften

Bauvorschriften

Grundstuecke

Grundstücke

 Iimmobilien

Immobilien

Bauvorschriften

Bauvorschriften

EnEV 2014: Das sollten Bauherren wissen

Strenge Vorgaben an Neubauten - kein Sanierungszwang für Altbauten
Ab Frühsommer 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Eines ist schon heute klar: Mit der EnEV 2014 verbindet sich kein Zwang zum Sanieren. Von wesentlichen Verschärfungen für Altgebäude wurde abgesehen, stattdessen stellt der Gesetzgeber strengere Vorgaben an Neubauten. Der maximale Wärmeverlust über die Gebäudehülle soll ab 2016 um bis zu 20 Prozent gemindert werden, der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sinkt gleich um ein Viertel. Das mittelfristige Ziel lautet, bis 2021 die EU-Standards für Niedrigstenergiegebäude zu erreichen.

Bauvorschriften

Neuer Blogbeitrag

Zum Seitenanfang